Mitgliedschaft Mitglieder können Städte und amtsfreie Gemeinden des
Landes Brandenburg sowie natürliche und juristische Personen sein, die
sich der Zielsetzung und den Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft verpflichten.
Die Mitgliedschaft wird mit Übermittlung der unterzeichneten Beitrittserklärung
an die Geschäftsstelle beantragt. ---> Beitrittserklärung
zum Download (pdf)
Städte und amtsfreie Gemeinden des Landes Brandenburg
werden mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung Mitglied. Über
den Aufnahmeantrag der sonstigen natürlichen und juristischen Personen
stimmt der Vorstand ab.
Jedes Mitglied kann durch schriftliche Erklärung ihre
Mitgliedschaft für beendet erklären. Austritt, zeitweiliges
Aussetzen der Mitgliedschaft und Ausschluss gelten jeweils ab dem Jahresbeginn,
der auf die entsprechende Erklärung folgt.
Die Arbeitsgemeinschaft erhebt zur Deckung ihrer Aufwendungen
für jedes Geschäftsjahr Beiträge von ihren Mitgliedern.
Der Jahresbeitrag wird bis zum 01.04. des Geschäftsjahres fällig.
Bei Beitritt im laufenden Geschäftsjahr ist der Betrag vom Beginn
des Quartals an zu entrichten, in dem Beitritt erfolgt.
Die Mitglieder sind an der Deckung der Ausgaben zu folgenden
Anteilen beteiligt:
| Städte über 50.000 EW |
2.000,- €/a |
Städte mit 20.000 bis 50.000 EW /
Kammern, Verbände, Vereine |
1.000,- €/a |
| Städte unter 20.000 EW |
700,- €/a |
| Sonstige natürliche und juristische Personen |
mind. 100,- €/a |
Bei Veränderung in der Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft ist
der Schlüssel für das darauffolgende Jahr anzupassen.
--> Geschäftsordnung
zum Download (pdf)
--> Beitrittserklärung
zum Download (pdf)
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