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Für eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft haben sich bisher 29 Städte unterschiedlicher Größe, die AG der Sanierungsträger sowie der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) entschieden. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V., die Industrie- und Handelskammer Potsdam, die AG Innenstadt Potsdam e.V. und die AG Babelsberg e.V. sind ebenfalls beigetreten.

Konditionen der Mitgliedschaft



AG Babelsberg e.V.


AG der Sanierungsträger


AG Innenstadt Potsdam e.V.


Beelitz


www.beelitz.de
Beeskow


www.beeskow.de
Cottbus


www.cottbus.de
Eberswalde


www.eberswalde.de
Eisenhüttenstadt


www.eisenhuettenstadt.de
Elsterwerda


www.elsterwerda.de
Frankfurt / Oder


www.frankfurt-oder.de
Fürstenberg / Havel


www.fuerstenberg-havel.de
Fürstenwalde / Spree


www.fuerstenwalde-spree.de
HBB Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V.


www.hbb-ev.de
Hennigsdorf


www.hennigsdorf.de
Industrie- und Handelskammer Potsdam


www.potsdam.ihk24.de/
Königs Wusterhausen


www.koenigs-wusterhausen.de
Luckenwalde


www.luckenwalde.de
Lübbenau / Spreewald


www.luebbenau-spreewald.de
Nauen


www.nauen.de
Neuruppin


www.neuruppin.de
Oranienburg


www.oranienburg.de
Potsdam


www.potsdam.de
Prenzlau


www.prenzlau.de
Rathenow


www.rathenow.de
Schwedt/Oder


www.schwedt.de
Senftenberg


www.senftenberg.de
Spremberg


www.spremberg.de
Strausberg


www.stadt-strausberg.de
Teltow


www.teltow.de
Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen e.V.


www.bbu.de
Vetschau


www.vetschau.de
Wildau


www.wildau.de
Wittenberge


www.wittenberge.de
Zehdenick


www.zehdenick.de
Zossen


www.zossen.de


Die Arbeitsgemeinschaft erhebt zur Deckung ihrer Aufwendungen für jedes Geschäftsjahr Beiträge von ihren Mitgliedern. Der Jahresbeitrag wird bis zum 01.04. des Geschäftsjahres fällig. Bei Beitritt im laufenden Geschäftsjahr ist der Betrag vom Beginn des Quartals an zu entrichten, in dem der Beitritt erfolgt.

Mitgliedschaft
Mitglieder können Städte und amtsfreie Gemeinden des Landes Brandenburg sowie natürliche und juristische Personen sein, die sich der Zielsetzung und den Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft verpflichten. Die Mitgliedschaft wird mit Übermittlung der unterzeichneten Beitrittserklärung an die Geschäftsstelle beantragt.   ---> Beitrittserklärung zum Download (pdf)

Städte und amtsfreie Gemeinden des Landes Brandenburg werden mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung Mitglied. Über den Aufnahmeantrag der sonstigen natürlichen und juristischen Personen stimmt der Vorstand ab.

Jedes Mitglied kann durch schriftliche Erklärung ihre Mitgliedschaft für beendet erklären. Austritt, zeitweiliges Aussetzen der Mitgliedschaft und Ausschluss gelten jeweils ab dem Jahresbeginn, der auf die entsprechende Erklärung folgt.

Die Arbeitsgemeinschaft erhebt zur Deckung ihrer Aufwendungen für jedes Geschäftsjahr Beiträge von ihren Mitgliedern. Der Jahresbeitrag wird bis zum 01.04. des Geschäftsjahres fällig. Bei Beitritt im laufenden Geschäftsjahr ist der Betrag vom Beginn des Quartals an zu entrichten, in dem Beitritt erfolgt.

Die Mitglieder sind an der Deckung der Ausgaben zu folgenden Anteilen beteiligt:

Städte über 50.000 EW 2.000,- €/a
Städte mit 20.000 bis 50.000 EW /
Kammern, Verbände, Vereine
1.000,- €/a
Städte unter 20.000 EW 700,- €/a
Sonstige natürliche und juristische Personen mind. 100,- €/a


Bei Veränderung in der Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft ist der Schlüssel für das darauffolgende Jahr anzupassen.

--> Geschäftsordnung zum Download (pdf)
--> Beitrittserklärung zum Download (pdf)